Calibre schliesst mit Reliable Controls Corporation einen Vertrag über die Vorinbetriebnahme und Inbetriebnahme ab und tätigt eine Vorauszahlung in Gold

Calibre schliesst mit Reliable Controls Corporation einen Vertrag über die Vorinbetriebnahme und Inbetriebnahme ab und tätigt eine Vorauszahlung in Gold

Vancouver, B.C., 28.03.2024 (PresseBox) – Calibre Mining Corp. (TSX: CXB; OTCQX: CXBMF) ("Calibre" oder das "Unternehmen") – https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/calibre-mining-corp/ – freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen einen wichtigen Vorinbetriebnahme- und Inbetriebnahmevertrag mit Reliable Controls Corporation aus Salt Lake City ("RCC") für die unternehmenseigene Goldmine Valentine ("VGM") in Neufundland und Labrador abgeschlossen hat. Das Unternehmen hat auch eine kurzfristige Goldvorauszahlungsvereinbarung in Höhe von 60 Millionen US$ mit Asahi Refining USA Inc. ("Asahi") abgeschlossen, in deren Rahmen sich Asahi bereit erklärt hat, insgesamt 27.600 Unzen Gold vom Unternehmen zu kaufen, was weniger als 10 % der erwarteten Goldproduktion des Unternehmens im Jahr 2024 entspricht.

Darren Hall, President und Chief Executive Officer von Calibre, sagte: "Da die Bauarbeiten bei Valentine zu 61 % abgeschlossen sind, bin ich weiterhin zuversichtlich, dass wir in der ersten Jahreshälfte 2025 das erste Gold liefern können. Um das Risiko der Lieferung weiter zu senken, freue ich mich, bekannt zu geben, dass wir RCC, ein Team von sehr erfahrenen Inbetriebnahme-Experten, für die Leitung der Vorinbetriebnahme und Inbetriebnahme der Prozessanlage gewonnen haben.

In Anbetracht des starken Goldpreisumfelds und der kontinuierlichen Investitionen in unser Anlagenportfolio haben wir im Rahmen unserer Cashflow-Management-Strategie eine 12-monatige Vorauszahlung in Höhe von 60 Mio. US$ geleistet, während wir uns zu einem qualitativ hochwertigen mittelgroßen Goldproduzenten entwickeln.  Die Vorauszahlung entspricht weniger als 10 % unserer für 2024 erwarteten Goldproduktion, wobei die Lieferungen im Mai 2024 beginnen werden." 

Reliable Controls Corporation

RCC ist ein spezialisiertes und sehr erfahrenes Unternehmen für die Inbetriebnahme von Minen und Mühlen, das bereits erfolgreich an zahlreichen Minenneubauten gearbeitet hat, unter anderem für Newmont, Barrick, Rio Tinto und Teck. RCC wird Calibre unterstützen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Betriebsbereitschaft, einschließlich des Personals, vorhanden sind, um einen reibungslosen und effizienten Übergang vom Bau zum stabilen Betrieb zu gewährleisten.

Asahi Gold Vorauszahlungsvereinbarung

Am 27. März 2024 schloss Calibre mit Asahi eine Vorauszahlungsvereinbarung über 60 Mio. US$ für Gold ab, gemäß der Asahi eine erste Rate von 40 Mio. US$ vorgestreckt hat und voraussichtlich am oder um den 15. April 2024 eine zweite Rate von 20 Mio. US$ vorstrecken wird.  Calibre ist verpflichtet, Asahi über einen Zeitraum von zwölf Monaten, beginnend im Mai 2024, 2.300 Unzen Gold pro Monat zu liefern, wobei diese Unzen auf der Grundlage von Gold-Terminkurvenpreisen von durchschnittlich 2.239 $ pro Unze bestimmt werden. Ungefähr 2.233 Unzen pro Monat werden auf die Vorauszahlung angerechnet und Calibre erhält eine Barzahlung für den Restbetrag. Die Verpflichtungen aus der Goldvorauszahlungsvereinbarung und den dazugehörigen Dokumenten werden von bestimmten US-Tochtergesellschaften des Unternehmens garantiert und durch das gesamte derzeitige und später erworbene Eigentum dieser US-Tochtergesellschaften sowie durch bestimmtes Gold und Doré des Unternehmens gesichert.

Über Calibre

Calibre ist ein an der kanadischen Börse notierter, auf Nord- und Südamerika fokussierter, wachsender mittelgroßer Goldproduzent mit einer starken Pipeline an Erschließungs- und Explorationsmöglichkeiten in Neufundland und Labrador in Kanada, Nevada und Washington in den USA sowie Nicaragua. Calibre konzentriert sich auf die Schaffung nachhaltiger Werte für die Aktionäre, die lokalen Gemeinden und alle Stakeholder durch einen verantwortungsvollen Betrieb und einen disziplinierten Ansatz für Wachstum. Mit einer starken Bilanz, einem bewährten Managementteam, einem starken operativen Cashflow, wertsteigernden Erschließungsprojekten und Explorationsmöglichkeiten auf Distriktebene wird Calibre einen erheblichen Wert freisetzen .

IM NAMEN DES VORSTANDES

"Darren Hall"
Darren Hall, Präsident und Vorstandsvorsitzender

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Ryan King
Senior Vice President, Unternehmensentwicklung & IR
T: 604.628.1010
E: calibre@calibremining.com
W: www.calibremining.com

Der Hauptsitz von Calibre befindet sich in Suite 1560, 200 Burrard St., Vancouver, British Columbia, V6C 3L6.       

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger & Marc Ollinger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch

Die Toronto Stock Exchange hat diese Pressemitteilung weder geprüft noch übernimmt sie die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.

Vorsichtshinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Informationen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte "zukunftsgerichtete Informationen" und "zukunftsgerichtete Aussagen" (zusammenfassend "zukunftsgerichtete Aussagen") im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze.  Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die sich auf Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, die wir in der Zukunft erwarten, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, bei denen es sich nicht um historische Fakten handelt und die durch Wörter wie "erwarten", "planen", "antizipieren", "projizieren", "anvisieren", "potenziell", "zeitlich planen", "prognostizieren", "budgetieren", "schätzen", "beabsichtigen" oder "glauben" und ähnliche Ausdrücke oder deren negative Konnotationen gekennzeichnet sind, oder dass Ereignisse oder Bedingungen eintreten "werden", "würden", "könnten", "sollten" oder "könnten". Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung beinhalten, beschränken sich jedoch nicht auf: die Erwartungen des Unternehmens in Bezug auf höhere abgebaute und verarbeitete Gehalte in der Zukunft; Aussagen in Bezug auf die vorrangigen Ressourcenerweiterungsmöglichkeiten des Unternehmens im Jahr 2023; die Metallpreis- und Cut-off-Gehaltsannahmen des Unternehmens, den voraussichtlichen Zeitplan für den Betrieb des Untersuchungslabors vor Ort in der Goldmine Valentine und die Produktionsvorbereitung. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten notwendigerweise Annahmen, Risiken und Ungewissheiten, von denen einige außerhalb der Kontrolle von Calibre liegen.  Eine Auflistung der Risikofaktoren, die für das Unternehmen gelten, finden Sie in Calibres Jahresbericht ("AIF") für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr sowie in der Management Discussion and Analysis ("MD&A") für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr, die alle auf dem SEDAR+-Profil des Unternehmens unter www.sedarplus.ca verfügbar sind. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Faktoren, die sich auf die zukunftsgerichteten Aussagen von Calibre auswirken könnten, wie z.B. potenzielle Sanktionen, die infolge der United States Executive Order 13851 vom 24. Oktober 2022 verhängt wurden.

Die zukunftsgerichteten Aussagen von Calibre beruhen auf den Annahmen und Faktoren, die das Management zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments für angemessen hält, basierend auf den Informationen, die dem Management zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Diese Annahmen beinhalten, sind jedoch nicht darauf beschränkt, dass das Unternehmen in der Lage sein wird, höhere Gehalte abzubauen und zu verarbeiten und die Produktionskosten in Zukunft relativ konstant zu halten; dass es keinen Anstieg der Produktionskosten infolge von Problemen in der Lieferkette geben wird; dass es keinen nachteiligen Rückgang des Metallpreises oder des Cut-off-Gehalts auf den Grundstücken des Unternehmens geben wird. Calibre übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, falls sich die Umstände oder die Überzeugungen, Erwartungen oder Meinungen des Managements ändern sollten, es sei denn, dies wird von den geltenden Wertpapiergesetzen verlangt. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als zutreffend erweisen, und die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften können erheblich von jenen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden. Dementsprechend sollte kein übermäßiges Vertrauen in zukunftsgerichtete Aussagen gesetzt werden. 

Meilensteine von ISX Financial: Vom RegTech-Start-up zur Börsennotierung

Buchkirchen, 28.03.2024 (PresseBox) – In ihrer fast zehnjährigen Geschichte hat sich ISX Financial EU Plc (ISIN: CY0200861017) von einem kleinen, auf Betrugsschutz spezialisierten Unternehmen zu einem innovativen Banktechnologiekonzern mit exponentiellen Wachstumsraten und Börsenplänen entwickelt.

Die Zahl der Online-Zahlungen nimmt seit Jahren stetig zu. Während die Summe der weltweiten digitalen Transaktionen im Jahr 2017 "nur" 3,57 Billionen Dollar betrug, werden bis 2024¹ über 16 Billionen Dollar erwartet. Das Banking-Tech-Unternehmen ISX Financial EU Plc ("ISXPC") ist in diesem schnell wachsenden Markt tätig und kann auf eine erfolgreiche Geschichte zurückblicken. Das 2015 gegründete Unternehmen hat frühzeitig die Chancen und Risiken von Online-Transaktionen erkannt. Daher entwickelte ISX in den ersten Jahren ein Produkt zur Identitätsüberprüfung, das darauf abzielte, Card Not Present (CNP)-Betrug zu verhindern, um Verbraucher und Händler vor der wachsenden Herausforderung des Online-Betrugs zu schützen.

In den folgenden Jahren war ISXPC der erste Anbieter von SEPA-Sofortzahlungen in Zypern und auf dem Balkan, der Sofortzahlungen im gesamten europäischen Währungsraum anbot. Heute erleichtert ISXPC Transaktionen für zahlreiche Banken, Kreditgenossenschaften und Zahlungsinstitute sowie für seine Geschäftskunden und entwickelt bahnbrechende Zahlungslösungen für den Online-Zahlungsverkehr und das Open-Banking-Ökosystem.

Diese Zahlungslösungen zielen darauf ab, den gesamten Zahlungszyklus zu optimieren, was zu einem schnelleren und einfacheren Onboarding und einer einfacheren Verarbeitung zum Vorteil von Händlern und Endkunden führt.

Zu den wichtigsten Meilensteinen der letzten Jahre gehören:

–          Oktober 2021

ISX Financial EU PLC gibt die erfolgreiche Abspaltung von seiner australischen Muttergesellschaft bekannt.

–          Dezember 2021

flykk® Einzelhandels-App gestartet. Beginn des Aufbaus des britischen Geschäftsbetriebs. Die Beziehung zu Mastercard wird erweitert. Die ISX-Gruppe ist profitabel.

–          September 2023

ISXPC veröffentlicht erfolgreiche Jahreszahlen für 2022. Für das Gesamtjahr verzeichnete die Gruppe einen Gewinn nach Steuern in Höhe von 3,6 Millionen Euro, was zu einer gesunden EBITDA-Marge von 25 % führte. Das Umsatzwachstum im Jahr 2022 betrug 21 % im Vergleich zum Vorjahr, und die liquiden Mittel stiegen um 1 Million Euro im Vergleich zum Vorjahresende.

–          November 2023

ISXPC kündigt die Einführung des innovativen Produkts PaidBy in Großbritannien an. Diese Konto-zu-Konto-Lösung ermöglicht es Online-Kunden, sofortige Zahlungen direkt von ihrem Bankkonto aus vorzunehmen, was die Effizienz und Sicherheit digitaler Transaktionen erhöht.

–          Dezember 2023

ISXPC kündigt eine Partnerschaft mit dem britischen Unternehmen Wix² an, um dem wachsenden britischen E-Commerce-Sektor einen Mehrwert zu bieten. Wix-Kunden können die Open-Banking-Zahlungsplattform von PaidBy nutzen und Zahlungen direkt von ihrer Bankanwendung oder ihrem Webportal aus vornehmen, was den Bezahlvorgang verbessert und die Konversionsraten erhöht.

–          Januar 2024

Das Unternehmen kündigt die Einführung seiner neuen flykk®Diners Club International® Debitkarte in mehreren Schwerpunktmärkten an.

Um die internationale Expansion voranzutreiben, plant ISXPC bis Ende 2024 einen Börsengang an einem EU- oder UK-regulierten Markt. Das Unternehmen hat Clifford Chance und Chrysses Demetriades mit der Unterstützung bei der Börsennotierung beauftragt und mit der Erstellung des EU-konformen Prospekts begonnen, wobei CDB GlobalCapital als von der CySEC zugelassener Underwriter fungiert.

Lassen Sie sich in den Verteiler für ISX Financial oder Nebenwerte eintragen. Einfach eine E-Mail an Eva Reuter: e.reuter@dr-reuter.eu mit dem Hinweis: „Verteiler ISX Financial “ oder “Nebenwerte”.

ISX Financial

https://www.isx.financial

Quellen:

¹ https://www.statista.com/outlook/dmo/fintech/digital-payments/worldwide#transaction-value

² https://www.presseportal.de/pm/172858/5665966

Disclaimer/Risikohinweis

Interessenkonflikte: Mit der ISX Financial existiert ein entgeltlicher IR und PR-Vertrag. Inhalt der Dienstleistungen ist u.a., den Bekanntheitsgrad des Unternehmens zu erhöhen. Dr. Reuter Investor Relations handelt daher bei der Erstellung und Verbreitung des Artikels im Interesse von der ISX Financial. Es handelt sich um eine werbliche redaktionelle Darstellung.

Unternehmensrisiken: Wie bei jedem Unternehmen bestehen Risiken hinsichtlich der Umsetzung des Geschäftsmodells. Es ist nicht gewährleistet, dass sich das Geschäftsmodell entsprechend den Planungen umsetzen lässt.

Investitionsrisiken: Investitionen sollten nur mit Mitteln getätigt werden, die zur freien Verfügung stehen und nicht für die Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt werden. Es ist nicht gesichert, dass ein Verkauf der Anteile über die Börse zu jedem Zeitpunkt möglich sein wird. Grundsätzlich unterliegen Aktien immer dem Risiko eines Totalverlustes.

Disclaimer: Alle in diesem Newsletter / Artikel veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältigen Recherchen. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelte(n) Aktie(n) noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber für vertrauenswürdig erachtet.

Quellen: Insbesondere werden zur Darstellung & Beurteilung der Gesellschaften Informationen der Unternehmenswebseite verfügbaren Informationen berücksichtigt. In der Regel besteht zudem ein direkter Kontakt zum Vorstand / IR-Team der jeweiligen analysierten bzw. vorgestellten Gesellschaft. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung der ISX Financial vorgelegt, um die Richtigkeit aller Angaben prüfen zu lassen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich Aussagen über das Unternehmen. Wo immer möglich, wurden Wörter wie "können", "werden", "sollten", "könnten", "erwarten", "planen", "beabsichtigen", "antizipieren", "glauben", "schätzen", "vorhersagen" oder "potenziell" oder die Verneinung oder andere Variationen dieser Wörter oder ähnliche Wörter oder Phrasen verwendet, um diese zukunftsgerichteten Aussagen zu identifizieren. Diese Aussagen spiegeln die gegenwärtigen Einschätzungen des Autors wider und basieren auf Informationen, die dem Autor zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts vorlagen.

Zukunftsgerichtete Aussagen sind mit erheblichen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen verbunden. Viele Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften erheblich von den Ergebnissen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen erörtert oder impliziert werden. Diese Faktoren sollten sorgfältig berücksichtigt werden, und der Leser sollte sich nicht in unangemessener Weise auf die zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Obwohl die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen auf Annahmen beruhen, die der Autor für vernünftig hält, kann den Lesern nicht versichert werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse mit diesen zukunftsgerichteten Aussagen übereinstimmen werden. Dr. Reuter Investor Relations ist nicht verpflichtet, diese Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, um neuen Ereignissen oder Umständen Rechnung zu tragen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Verantwortlich & Kontakt für Rückfragen

Dr. Reuter Investor Relations
Dr. Eva Reuter
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt
+49 (0) 69 1532 5857
www.dr-reuter.eu

Für Fragen bitte Nachricht an ereuter@dr-reuter.eu

Übermittelt durch das IRW-Press News-Service der IR-WORLD.com Finanzkommunikation GmbH

Für den Inhalt der Mitteilung bzw. des Research ist alleine der Ersteller der Nachricht verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.

Sitka Gold: Sichtbares Gold gleich im erstem Bohrloch des neuen Programms auf RC Gold!

Sitka Gold: Sichtbares Gold gleich im erstem Bohrloch des neuen Programms auf RC Gold!

Hamburg, 28.03.2024 (PresseBox) – Sichtbares Gold im Bohrkern hat sich beim RC Goldprojekt von Sitka Gold Corp. (TSX-V:SIG; FSE:1RF; OTCQB:SITKF) im Yukon als zuverlässiger Frühindikator für die folgenden Larboranalysen bewährt. Diejenigen unter den 56 bisher ausgewerteten Bohrlöchern auf dem Projekt, die sichtbares Gold aufwiesen, lieferten später die hochgradigsten Ergebnisse. Offenbar hat Sitka Gold Corp. gleich in seinem ersten Bohrloch der neuen Saison 2024, dem 57sten, wieder getroffen, denn der Bohrkern zeigt erneut sichtbares Gold. Das ist auch deshalb besonders ermutigend, weil diese Bohrung ein Step-Out-Bohrloch des bisher besten Bohrlochs (047) auf dem Projekt ist. Bohrloch 057 ist zugleich das erste Bohrloch von bis zu 15.000 Metern Diamantbohrungen, die in diesem Jahr bei RC Gold gebohrt werden sollen.

Bohrloch 057 wurde bis in eine Tiefe von 550,2 m gebohrt und war ein Step-Out in westlicher Richtung von Bohrloch DDRCCC-23-047, das der bisher hochgradigste Abschnitt auf dem Projekt in der aktuellen südlichen Ausdehnung der Blackjack-Zone war und 219,0 m mit 1,34 g/t Gold ergab, einschließlich 124,8 m mit 2,01 g/t Gold und 55,0 m mit 3,11 g/t Gold. Bohrloch DDRCCC-24-058 (Bohrloch 058) befindet sich etwa 70 Meter nördlich von Bohrloch 57 und wird derzeit mit einer Neigung von -60 Grad und einem Azimut von 60 Grad gebohrt (siehe Abbildung 1). Bohrloch 57 wird derzeit protokolliert und geschnitten, um die Lieferung an das Untersuchungslabor vorzubereiten.

Jetzt den ganzen Artikel lesen:

Sitka Gold: Sichtbares Gold gleich im erstem Bohrloch des neuen Programms auf RC Gold!

Jetzt die wichtigsten Rohstoff-News direkt ins Postfach!
Oder folgen Sie Goldinvest.de auf LinkedIn

Risikohinweis: Die GOLDINVEST Consulting GmbH veröffentlicht auf https://goldinvest.de Kommentare, Analysen und Nachrichten. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung und stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelte(n) Aktie(n) noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um eine Finanzanalyse, sondern um werbliche / journalistische Texte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Es kommt keine vertragliche Beziehung zwischen der der GOLDINVEST Consulting GmbH und ihren Lesern oder den Nutzern ihrer Angebote zustande, da unsere Informationen sich nur auf das Unternehmen beziehen, nicht aber auf die Anlageentscheidung des Lesers.

Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die von der GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche, dennoch wird jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich ausgeschlossen. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.

Gemäß §34b WpHG und § 48f Abs. 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass die GOLDINVEST Consulting GmbH und/oder Partner, Auftraggeber oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der Sitka Gold halten und somit ein Interessenskonflikt besteht. Die GOLDINVEST Consulting GmbH behält sich zudem vor, jederzeit Aktien des Unternehmens zu kaufen oder verkaufen. Darüber hinaus wird die GOLDINVEST Consulting GmbH von Sitka Gold für die Berichterstattung zum Unternehmen entgeltlich entlohnt. Dies ist ein weiterer, eindeutiger Interessenkonflikt.

Gold für sicheren Vermögensaufbau

Gold für sicheren Vermögensaufbau

Herisau, 28.03.2024 (PresseBox) – Noch immer horten deutsche Bürger hohe Bargeldbestände. Für einen langfristigen Vermögensaufbau eignet sich Gold besser.

Es sind laut einer Studie rund 78 Prozent der vermögenden Anleger, die auf Bargeld setzen. Überschüssiges Bargeld anzusammeln, dürfte jedoch ein Marktrisiko sein. Auch aus historischer Sicht haben Anleihen und Aktien nach dem Ende der Zinserhöhungen durch die US-Notenbank besser abgeschnitten als Bargeld. Investoren sollten sich überlegen Bargeld zumindest teilweise in andere Anlagen umzuwandeln. Denn nur so gelingt ein langfristiger Vermögensaufbau. Die Studie ergab auch, dass immerhin 63 Prozent der Befragten planen, in den kommenden 12 Monaten mehr in Aktien zu investieren. 49 Prozent haben Anleihen geplant. Und 58 Prozent gehen davon aus, dass das Risiko bei Aktien und Anleihen kleiner ist als bei Bargeld und damit der Inflation ein Schnippchen geschlagen werden kann.

Entscheidend sind die Fundamentaldaten und hier stehen die Chancen bei Goldinvestments sehr gut, nicht nur aus historischer Betrachtungsweise, sondern auch gerade aufgrund des aktuellen Umfeldes. Zentralbanken nutzen Gold, um sich abzusichern und dass geopolitische Risiken bestehen, ist jedem bekannt. Man denke nur an die Spannungen im Roten Meer, die im November begannen und noch andauern. Auch beim Krieg in der Ukraine ist noch kein Ende absehbar.

Wie eine andere Umfrage (durch die Postbank) ergab, setzen sogar im Urlaub hierzulande viele Menschen auf Bargeld. So hat jeder Dritte zu viel Geld im Urlaub mit dabei, nämlich mindestens so viel, dass es für die Urlaubsausgaben reicht. Von der Wertentwicklung beim Gold jedenfalls können Anleger profitieren, dies gilt auch für die Werte gut aufgestellter Goldunternehmen. Da wären etwa GoldMining oder Tudor Gold.

GoldMininghttps://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/goldmining-inc/ – besitzt Gold- und Gold-Kupfer-Liegenschaften in den USA sowie ein Uranprojekt. Dazu kommen noch Aktienbeteiligungen zum Beispiel an U.S. GoldMining.

Tudor Goldhttps://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/tudor-gold-corp/ – ist im Goldenen Dreieck in British Columbia zugange. Das Treaty Creek-Projekt enthält Gold, Silber und Kupfer. Die aktualisierte Mineralressourcenschätzung erfreut mit 16 Prozent mehr Gold, 14 Prozent mehr Silber und 32 Prozent mehr Kupfer.

Aktuelle Unternehmensinformationen und Pressemeldungen von GoldMining (- https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/goldmining-inc/ -).

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass Partner, Autoren und Mitarbeiter Aktien der jeweils angesprochenen Unternehmen halten können und somit ein möglicher Interessenkonflikt besteht. Keine Gewähr auf die Übersetzung ins Deutsche. Es gilt einzig und allein die englische Version dieser Nachrichten.

Disclaimer: Die bereitgestellten Informationen stellen keinerlei der Empfehlung oder Beratung da. Auf die Risiken im Wertpapierhandel sei ausdrücklich hingewiesen. Für Schäden, die aufgrund der Benutzung dieses Blogs entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Ich gebe zu bedenken, dass Aktien und insbesondere Optionsscheininvestments grundsätzlich mit Risiko verbunden sind. Der Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Alle Angaben und Quellen werden sorgfältig recherchiert. Für die Richtigkeit sämtlicher Inhalte wird jedoch keine Garantie übernommen. Ich behalte mir trotz größter Sorgfalt einen Irrtum insbesondere in Bezug auf Zahlenangaben und Kurse ausdrücklich vor. Die enthaltenen Informationen stammen aus Quellen, die für zuverlässig erachtet werden, erheben jedoch keineswegs den Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Aufgrund gerichtlicher Urteile sind die Inhalte verlinkter externer Seiten mit zu verantworten (so u.a. Landgericht Hamburg, im Urteil vom 12.05.1998 – 312 O 85/98), solange keine ausdrückliche Distanzierung von diesen erfolgt. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte verlinkter externer Seiten. Für deren Inhalt sind ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Es gilt der Disclaimer der Swiss Resource Capital AG zusätzlich: https://www.resource-capital.ch/de/disclaimer-agb/.

Diesel-Abgasskandal: Verbraucher gewinnen Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz-Group

Lahr, 28.03.2024 (lifePR) – Klarer Sieg für die Verbraucher in der Musterfeststellungsklage im Diesel-Abgasskandal gegen die Mercedes-Benz-Group AG. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit Urteil vom 28. März 2024 festgestellt, dass Mercedes Benz in bestimmten Fahrzeugmodellen der GLC- und GLK-Klasse illegale Abschalteinrichtungen verbaut hat. Den klagenden Verbrauchern steht daher Schadensersatz zu. Das Gericht erkannte weiter, dass Mercedes-Benz fahrlässig (§831 BGB) und in Teilen auch vorsätzlich (§826 BGB) gehandelt hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Autohersteller im Namen von rund 2.800 Verbrauchern verklagt (Az.: 24 MK 1/21). Die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertreten in dem Verfahren den vzbv in einer Spezialgesellschaft, ähnlich erfolgreich wie bereits 2020 gegen die Volkswagen AG, was zu einem Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro führte. Die Kanzlei wertet das Urteil als weiteren Meilenstein einer verbraucherfreundlichen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals. „Verbraucher können künftig leichter an Schadensersatz gelangen“, betonte Christian Grotz, Geschäftsführer und Gesellschafter der Kanzlei. Das OLG ließ die Revision am Bundesgerichtshof (BGH) zu.

BGH-Diesel-Urteil wirkt bei Mercedes-Musterfeststellungsklage

Die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) im Diesel-Abgasskandal hat sich auch auf die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group-AG ausgewirkt. Die Hürden für erfolgreiche Diesel-Klagen hatte der BGH in drei Musterverfahren gegen Audi, VW und Mercedes erheblich gesenkt. Bereits der Nachweis fahrlässigen Handelns genügt seitdem für die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Das OLG Stuttgart folgte in seinem Urteil zur Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group-AG den neuen Leitlinien des BGH. So sieht das auch Christian Grotz, Geschäftsführer und Gesellschafter der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: „Die Entscheidung ist für die Verbraucher als klarer Erfolg gegen Mercedes-Benz zu werten. Auch wenn Mercedes in die Revision geht, das OLG Stuttgart hat sich an die jüngste BGH-Rechtsprechung gehalten und die wird der BGH nicht mehr revidieren.“ Auch der vzbv ist zufrieden: „Das Gericht hat die Auffassung des vzbv bestätigt, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen installiert hat. Nun sind wichtige Weichen für Schadenersatzansprüche gestellt“, sagte Ronny Jahn, Leiter Team Sammelklagen beim vzbv. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, deren Inhaber den vzbv in der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes Benz vertreten haben, fasst die Entscheidung vom 28. März 2024 in den wichtigsten Punkten zusammen:

  • Das Gericht erkennt in den beklagten GLC- und GLK-Modellen von Mercedes Benz unzulässige Abschalteinrichtungen. Diese sorgen dafür, dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand die zulässigen Abgas-Grenzwerte einhalten, im realen Betrieb auf der Straße jedoch viel mehr Schadstoffe ausstoßen. 2018 und 2019 musste Mercedes-Benz auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamts deswegen hunderttausende Dieselfahrzeuge zurückrufen. 2023 erfolgte eine weitere Rückruf-Welle.
  • Sofern das Gericht fahrlässiges Handeln im Sinne von §831 BGB bei den entsprechenden Modellen festgestellt hat, stehen den Klägern nach jüngster BGH-Rechtsprechung Schadensersatzansprüche zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises zu – den sogenannten Differenzschadensersatz.
  • Bei den Euro-6-Modellen geht das Gericht teilweise von vorsätzlichem und sittenwidrigem Handeln nach §826 BGB aus. Hier kann es dann auch um die Rückabwicklung des Kaufvertrags (großer Schadensersatz) gehen. Bei den Euro-5-Modellen fehlten für das Gericht Hinweise auf vorsätzliches Handeln. Hier greift der Differenzschaden.
  • Im Detail betrachtet kam in den Modellen mit der Abgasnorm Euro 6 kam eine als „Bit 13“ bezeichnete unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, die die Dosierung des Harnstoffs bei Fahrzeugen mit einem SCR-Katalysator beeinflusst. Dabei hätten es Mercedes-Mitarbeiter zumindest billigend in Kauf genommen, dass es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Das Gericht sah somit teilweise vorsätzliches Handeln von Mercedes-Benz.
  • Bei den betroffenen Mercedes-Modellen der Abgasnorm Euro 5 hat der Autobauer eine andere Abschalteinrichtung zum Einsatz gebracht, und zwar die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR). Ansatzpunkte für ein vorsätzliches Handeln gebe es aber nicht, so das OLG Stuttgart.
  • Die Entscheidung gegen die Mercedes-Benz-Group AG lässt sich auch als Fingerzeig für die weiteren Diesel-Klagen gegen den Stuttgarter Autobauer werten. Es laufen zahlreiche Einzelprozesse, bei denen sich Gerichte an der Musterentscheidung orientieren könnten. Dazu drohen weitere Klagen. Der Diesel-Motor OM651 ist auch in weiteren Mercedes-Modellen eingebaut worden.
  • Das Gericht ließ die Revision vor dem BGH zu. Mercedes-Benz hat bereits gegenüber der Nachrichtenagentur dpa angekündigt, Revision einlegen zu wollen.
  • Bei einem rechtskräftigen Urteilen müssen die an der Musterfeststellungsklage beteiligten Kläger einzeln ihre Ansprüche gegen Mercedes-Benz einklagen. Was jedoch durch ein verbraucherfreundliches Urteil zur Musterfeststellungsklage erleichtert wird.
  • Konkret ging es in dem Verfahren um Mercedes-Modelle der Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Betroffen sind:

GLC 220 d 4Matic

GLC 250 d 4Matic

GLK 200 CDI

GLK 220 CDI

GLK 220 CDI 4Matic

GLK 220 BlueTec

GLK 250 BlueTec

Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: Die Chancen von Mercedes-Kunden auf Schadensersatz sind durch die Entscheidung generell enorm gestiegen. Auch in anderen Modellen von Mercedes ist der Motor OM651 verbaut worden. Die Rechtsprechung von EuGH und BGH setzt sich durch. Das gilt auch für alle anderen Diesel-Marken wie VW, Audi, BMW, Fiat und Opel. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät daher Diesel-Kunden zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check.

Die Geheimnisse der Seltenen Erden und Ihrer Verbündeten

Die Geheimnisse der Seltenen Erden und Ihrer Verbündeten

Herisau, 28.03.2024 (PresseBox) – Tief verborgen in den Tiefen der Erdkruste schlummern Schätze, die die moderne Welt antreiben und formen. Unter diesen Schätzen glänzen die Seltenen Erden wie kostbare Juwelen in einem unendlichen Ozean der Ressourcen.

Doch hinter ihrer mysteriösen Fassade verbergen sich nicht nur Geheimnisse, sondern auch die Bausteine, die unsere Zukunft gestalten. Galium, Neodym und Praseodym sind drei treue Gefährten, die Seite an Seite mit den Seltenen Erden marschieren, ihre Stärke und Vielseitigkeit entfalten und unsere Welt in einem unendlichen Tanz der Innovation beleben.

Galium, ein silbrig schimmerndes Metall, mag vielleicht im ersten Blick unscheinbar wirken, doch seine wahre Magie entfaltet sich in den Tiefen der Elektronik. Von leistungsstarken Mikrochips bis hin zu leuchtenden LEDs – Galium ist der unsichtbare Architekt des digitalen Zeitalters.

Daneben stehen Neodym und Praseodym, die Zwillinge der Seltenen Erden, die mit ihrer magnetischen Anziehungskraft die Welt der Technologie …

Lesen Sie hier gerne unseren kompletten Artikel zu den spannenden und wichtigen Rohstoffen, die uns technologisch nach vorne bringen, und einem sehr interessanten Unternehmen, das diese Rohstoffe in seinem Portfolio hat.

Quellen: US Critical Metals, eigener Research und eigene Berechnungen. Bild-Quellen: US Critical Metals, Intro Bild: KI generiert und von JS Research bearbeitet.

Dieser Werbeartikel wurde am 27. März 2024 durch Jörg Schulte, Geschäftsführer der JS Research GmbH erstellt. Gemäß §84 WPHG ist die Tätigkeit der JS Research GmbH bei der BaFin angezeigt!

Risikohinweise und Haftungsausschluss: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Haftung für die Inhalte externer Verlinkungen übernehmen. Jedes Investment in Wertpapiere ist mit Risiken behaftet. Aufgrund von politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Veränderungen kann es zu erheblichen Kursverlusten kommen. Dies gilt insbesondere bei Investments in (ausländische) Nebenwerte sowie in Small- und Microcap-Unternehmen; aufgrund der geringen Börsenkapitalisierung sind Investitionen in solche Wertpapiere höchst spekulativ und bergen ein extrem hohes Risiko bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals. Darüber hinaus unterliegen die bei JS Research GmbH vorgestellten Aktien teilweise Währungsrisiken. Die von JS Research GmbH für den deutschsprachigen Raum veröffentlichten Hintergrundinformationen, Markteinschätzungen und Wertpapieranalysen wurden unter Beachtung der österreichischen und deutschen Kapitalmarktvorschriften erstellt und sind daher ausschließlich für Kapitalmarktteilnehmer in der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland bestimmt; andere ausländische Kapitalmarktregelungen wurden nicht berücksichtigt und finden in keiner Weise Anwendung. Die Veröffentlichungen von JS Research GmbH dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen ausdrücklich keine Finanzanalyse dar, sondern sind Promotiontexte rein werblichen Charakters zu den jeweils besprochenen Unternehmen, welche hierfür ein Entgelt bezahlen.

Zwischen dem Leser und den Autoren bzw. dem Herausgeber kommt durch den Bezug der JS Research GmbH -Publikationen kein Beratungsvertrag zu Stande. Sämtliche Informationen und Analysen stellen weder eine Aufforderung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf von Anlageinstrumenten oder für sonstige Transaktionen dar. Jedes Investment in Aktien, Anleihen, Optionen oder sonstigen Finanzprodukten ist – mit teils erheblichen – Risiken behaftet. Die Herausgeberin und Autoren der JS Research GmbH-Publikationen sind keine professionellen Investmentberater!!! Deshalb lassen Sie sich bei ihren Anlageentscheidungen unbedingt immer von einer qualifizierten Fachperson (z.B. durch Ihre Hausbank oder einen qualifizierten Berater Ihres Vertrauens) beraten. Alle durch JS Research GmbH veröffentlichten Informationen und Daten stammen aus Quellen, die wir zum Zeitpunkt der Erstellung für zuverlässig und vertrauenswürdig halten. Hinsichtlich der Korrektheit und Vollständigkeit dieser Informationen und Daten kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Gleiches gilt für die in den Analysen und Markteinschätzungen von JS Research GmbH enthaltenen Wertungen und Aussagen. Diese wurden mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Eine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in dieser Publikation enthaltenen Angaben ist ausgeschlossen. Alle getroffenen Meinungsaussagen spiegeln die aktuelle Einschätzung der Verfasser wider, die sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern kann. Es wird ausdrücklich keine Garantie oder Haftung dafür übernommen, dass die in den von JS Research GmbH-Veröffentlichungen prognostizierten Kurs- oder Gewinnentwicklungen eintreten.

Angaben zu Interessenskonflikten: Die Herausgeber und verantwortliche Autoren erklären hiermit, dass folgende Interessenskonflikte hinsichtlich des in dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen, US Critical Metals, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bestehen: I. Autoren und die Herausgeberin sowie diesen nahestehende Consultants und Auftraggeber halten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Aktienbestände in den zuvor genannten Unternehmen, behalten sich aber vor, zu jedem Zeitpunkt und ohne Ankündigung Aktien zu kaufen und zu verkaufen. II. Autoren oder die Herausgeberin oder Auftraggeber sowie diesen nahestehende Consultants unterhalten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung kein direktes Beratungsmandat mit US Critical Metals, erhalten aber für die Berichterstattung ein Entgelt, vom Unternehmen. III. Autoren und die Herausgeberin wissen nicht, ob andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die Aktien von US Critical Metals im gleichen Zeitraum besprechen, weshalb es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen kann. IV. Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung der JS Research GmbH ausdrücklich nicht um eine Finanzanalyse, sondern um eine Veröffentlichung eines ganz deutlichen und eindeutig werblichen Charakters im Auftrag des besprochenen Unternehmens und ist somit als Werbung/Marketingmitteilung zu verstehen.

Gemäß §85 WpHG weise ich darauf hin, dass Jörg Schulte, JS Research GmbH oder Mitarbeiter des Unternehmens keine Aktien von US Critical Metals halten aber jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien dem Unternehmen (z.B. Long- oder Shortpositionen) eingehen können. Auf einen Interessenkonflikt weisen wir ausdrücklich hin. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen bezahlt. JS Research GmbH oder dessen Mitarbeiter können direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von dem besprochenen Unternehmen mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Artikel nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann. Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Artikel veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Artikel gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar!

Die JS Research GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass eine angedeutete Rendite oder genannte Kursziele erreicht werden. Veränderungen in den relevanten Annahmen, auf denen dieses Dokument beruht, können einen materiellen Einfluss auf die angestrebten Renditen haben. Eine Aktualisierungspflicht durch die den Herausgeber oder der JS Research GmbH besteht nicht. Das Einkommen aus Investitionen unterliegt Schwankungen. Anlageentscheidungen bedürfen stets der Beratung durch einen Anlageberater. Somit kann das vorliegende Dokument keine Beratungsfunktion übernehmen. Aktienkurse können variieren und der Unternehmenswert kann steigen/fallen. Jeder Hinweis auf die bisherige Wertentwicklung ist nicht unbedingt ein Indikator für die kommenden Entwicklungen.

Der Leser sollte jede Investition in eines der genannten Unternehmen im Lichte seiner eigenen professionellen Beratung, Umstände und Anlageziele bewerten. Die Empfehlung des Autors / der Autoren ist es, einen qualifizierten Fachberater zu den spezifischen finanziellen Risiken und den gesetzlichen, offiziellen, kredit-, steuerlichen und abwicklungsbedingten Folgen zu konsultieren. Es ist durchaus möglich, dass die Emittenten der hier genannten Wertpapiere im Widerspruch zum hier in genannten Fall fallbringend gehandelt haben, ohne dass der Autor / die Autoren dieser Research Note von dieser Entwicklung Kenntnis hat.

Kein Vertrieb außerhalb der Bundesrepublik Deutschland! Der vorliegende Artikel wurde unter Beachtung der deutschen Kapitalmarktvorschriften erstellt und ist daher ausschließlich für Kapitamarktteilnehmer in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Ausländische Kapitalmarktregelungen wurden nicht berücksichtigt und finden in keiner Weise Anwendung. Die Publikation darf, sofern sie in der UK vertrieben wird, nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die im Sinne des Financial Services Act 1986 als ermächtigt oder befreit gelten, oder Personen gemäß Definition §9(3) des Financial Services Act 1986 (Investment Advertisement) bzw. Exemptions Erlass 1988 und darf an andere Personen oder Personengruppen weder direkt noch indirekt übermittelt werden. Dieses Dokument darf nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika oder in deren Territorien gebracht werden. Die Verteilung dieses Dokuments in Kanada, Japan oder anderen Gerichtsbarkeiten kann durch Gesetz beschränkt sein und Personen, in deren Besitz diese Publikation gelangt, sollten sich über etwaige Beschränkungen informieren und diese erhalten. Eine Missachtung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der US- amerikanischen, kanadischen oder japanischen Wertpapiergesetzte oder der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit darstellen. Durch die Annahme dieses Dokuments akzeptieren Sie jeglichen Haftungsausschluss und die vorgenannten Beschränkungen.

Die Urheberrechte der einzelnen Artikel liegen bei dem Herausgeber. Der Nachdruck und/oder kommerzielle Weiterverbreitung sowie die Aufnahme in kommerzielle Datenbanken ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers erlaubt. Die Nutzung der Veröffentlichungen ist nur zu privaten Zwecken erlaubt. Eine professionelle Verwertung ist entgeltpflichtig und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Herausgebers zulässig. Lesen Sie hier mehr – https://www.js-research.de/disclaimer-agb/ -.