Wie immer müssen Steuerentlastungen gegenfinanziert werden. Wo einerseits Einsparungen vorgenommen werden können, müssen andererseits Erhöhungen in Kauf genommen werden. Die geplante Steuerreform soll, laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, Arbeitnehmer weiter entlasten, während haushaltsnahe Dienstleistungen nicht mehr so einfach abgesetzt werden können.

Erst kürzlich wurden die OECD Länder über einen Zeitraum von 11 Jahren in Bezug auf ihre Einkommenssteuern verglichen. Dass Deutschland im internationalen Vergleich über die größte Steigerung verfügt, ist vorwiegend den Beiträgen für die gesetzliche Kranken- und Arbeitslosenversicherung geschuldet und überrascht sicher niemanden.

Damit gewährleistet ist, dass die Steuereinnahmen auch weiterhin nach einem solidarischen Prinzip erhoben werden, gibt es eine Vielzahl an Steuervergünstigungen, die aufgrund ihrer Komplexität, meist nur von ausgewiesenen Experten umgesetzt werden können. Über eine Vereinfachung des Steuerrechts wird deshalb schon seit über einem Jahr kontrovers diskutiert und bisher immer wieder vertagt. Bis zum Ende diesen Jahres, soll die Länderkammer die 11 eingereichten Vorschläge prüfen und einen Entschluss fassen.

Da durch eine Reform des Steuerrechts keine Kosten für den Staat entstehen sollen, muss gleichzeitig über einen Ausgleich nachgedacht werden. Arbeitnehmer sollen durch eine Anhebung des Pauschalbetrages profitieren, bei dem Werbungskosten bis zu 1.130 €, ohne Vorlage von Belegen, geltend gemacht werden können. Die geplante Vereinfachung des Steuerrechts soll außerdem die Anerkennung von Arbeitszimmern erleichtern, indem hierfür ebenfalls eine Pauschale eingerichtet werden soll. Damit diese und weitere Steuererleichterungen finanziert werden, müssen an anderer Stelle Erhöhungen in Kauf genommen werden. So sollen Private-Equity-Firmen in Zukunft Steuern auf ihre Provisionen zahlen und die Ausgaben für den Gärtner oder die Putzfrau sollen nur noch in geringer Höhe geltend gemacht werden können.