(djd). Haustiere sind bei den Bundesbürgern beliebt: In jedem dritten Haushalt dürfte ein solcher Mitbewohner leben. „Bei der Anschaffung eines Haustiers sollte der Kaufvertrag grundsätzlich schriftlich geschlossen werden“, erklärt Rechtsanwalt Dirk Winthuis aus Paderborn, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Darin sollten der Kaufpreis oder die Schutzgebühr, der Käufer und Verkäufer und gegebenenfalls auch spezielle Merkmale des Tiers vermerkt sein.

Kleintiere wie Nager oder Fische dürfen in jeder Wohnung gehalten werden – auch ohne das Einverständnis des Vermieters, so Winthuis. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen sei gerade zuletzt Bewegung in die Rechtsprechung gekommen. So habe der BGH entschieden, dass Klauseln in Mietverträgen, die die Haltung eines Haustiers generell verbieten, unwirksam seien. „Sind die Störungen, die das Tier verursacht, zu groß, kann der Vermieter die Haltung im Einzelfall aber immer noch untersagen.“

Jeder Hundebesitzer sollte zudem eine Haftpflicht mit einer nicht zu niedrig gewählten Versicherungssumme besitzen. „Wenn der Vierbeiner auf die Straße springt und sich etwa bei der Vollbremsung eines Busses mehrere Menschen verletzen, ist nicht nur der Schreck groß“, warnt Winthuis. Dann könnten die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen schnell in die Hunderttausende gehen. Mehr Rechtstipps: www.roland-rechtsschutz.de/service/rundumsrecht/rechtstipps/.

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