(djd/pt). Für Millionen Bürger gehört die Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung zu den Dingen, die von Wochenende zu Wochenende hinausgeschoben werden. Das Ende der Zettelwirtschaft aber ist in Sicht. Ein neuer Service der Steuerverwaltung erleichtert und vereinfacht diese Arbeit: Seit Anfang 2014 wird den Bürgern die „vorausgefüllte Steuererklärung“ zur Verfügung gestellt.

Mühsames Suchen der Belege entfällt

Damit kann man die bei der Steuerverwaltung beispielsweise von Arbeitgebern oder Versicherungen zur eigenen Person übermittelten Daten elektronisch abrufen. Bereitgestellt werden beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Auf diese Weise verringert sich das mühsame Suchen der Belege. Zudem werden Eingabefehler vermieden, da die abgerufenen Daten einfach und an der richtigen Stelle in die eigene Einkommensteuererklärung übernommen werden können.

Voraussetzungen für die Nutzung des neuen Services sind die einmalige und kostenlose Registrierung im ElsterOnline-Portal mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie die Anmeldung zum Belegabruf. Dafür meldet man sich zunächst mit der Identifikationsnummer im ElsterOnline-Portal zur Registrierung (ELSTER-Basis) an und erhält daraufhin eine E-Mail mit einer Aktivierungs-ID und per Post einen Brief mit einem Aktivierungscode. Wenn beides eingegeben wurde, erhält man ein Softwarezertifikat und vergibt eine eigene PIN.

Sicherheit geht vor Schnelligkeit

Zum Abruf der Daten/Belege für die „vorausgefüllte Steuererklärung“ braucht man dann nur noch einen zehnstelligen Abrufcode, den man im ElsterOnline-Portal anfordern kann und per Post erhält. Sicherheit geht dabei vor Schnelligkeit. Auch andere Personen wie beispielsweise der Partner können bevollmächtigt werden, die Belege abzurufen und bei der Einkommensteuererklärung zu verwenden. Unter www.elster.de/Belegabruf im Bereich Downloads gibt es weitere Informationen und praktische Videoanleitungen.

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Foto: djd/Oberfinanzdirektion Niedersachsen