Während die Erbschaftssteuer höchstwahrscheinlich bald auch auf Betriebsvermögen anfällt und somit vor allem Mittelständler in Bestürzung versetzt, erleichtert das neue Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die Buchführungspflicht von vielen Unternehmen.

Im geltenden Erbschaftssteuerrecht kann das Betriebsvermögen derzeit noch steuerfrei an die nächste Generation weitergegeben werden. Dies soll, wenn es nach dem Bundesfinanzhof geht, schleunigst geändert werden, denn steuerpflichtige Privatpersonen haben durch die Begünstigung von Unternehmen mit einem gewissen Betriebsvermögen einen deutlichen Nachteil zu verzeichnen. Jedoch würde eine Änderung des Erbschaftssteuerrechts vor allem mittelständische Betriebe unter Umständen in Zahlungsgefahr bringen, wodurch Arbeitsplätze gefährdet sein könnten.

Anders beim Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz kurz BiMoG, das für einige Unternehmen, die vorher buchführungspflichtig waren, einen Vorteil bringt. Der Wegfall der Buchführungspflicht würde bedeuten, dass diese Unternehmen keine Inventur durchführen und keinen Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz mehr erbringen müssen. Das neue Gesetz gilt für Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren maximal 500.000€ Umsatz und nicht mehr als 50.000€ Überschuss pro Jahr aufweisen können.